Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vizito, um die Nutzungsrichtlinien für unser Besuchermanagement-System zu erfahren und ein klares Verständnis Ihrer Rechte und Pflichten als Nutzer zu erhalten.

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 23. Mai 2023, 15:28 Uhr.

Diese Vizito SaaS-Vereinbarung (“Vereinbarung”) wird zum Beginn des Abonnements zwischen Vizito BV (“Vizito” oder “Partei”), einer belgischen Gesellschaft, und dem Kunden (“Abonnent”) geschlossen. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

1. Vertragslaufzeit

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie vom Kunden und den Vertretern von Vizito akzeptiert wird (“Wirksamkeitsdatum”). Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt ein Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume der gewählten Abonnementdauer (ein (1) Jahr oder dreißig (30) Tage), sofern nicht eine der Parteien mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder einer Verlängerung eine Kündigungsmitteilung übermittelt.

2. Abrechnung und Zahlung

Zahlungen sind jährlich im Voraus fällig. Der Dienst wird erst nach Zahlungseingang aktiviert. Dienste werden eingestellt, wenn Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, nachdem eine siebentägige Mahnung per E-Mail zugestellt wurde. Die Preise aller Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf monatliche Abonnementgebühren, können nach einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen geändert werden. Eine solche Ankündigung kann jederzeit durch Veröffentlichung der Änderungen auf der Vizito-Website, im Dienst selbst oder per E-Mail erfolgen.

3. Zusicherungen und Gewährleistungen

Allgemeines. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie das Recht und die Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass sie durch den Abschluss dieser Vereinbarung keinen anderen Vertrag, keine Vereinbarung, keine Urkunde, kein Urteil, keine Verpflichtung, keine Übertragung, kein Pfandrecht oder keine Belastung verletzen, damit in Konflikt geraten oder einen wesentlichen Verstoß dagegen verursachen wird, an der/dem sie beteiligt ist oder durch die/das sie oder ihr Eigentum gebunden sein könnte.

Einhaltung der Gesetze. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass keine Zustimmung, Genehmigung oder Ermächtigung einer staatlichen Behörde oder Erklärung, Meldung oder Einreichung bei einer solchen im Zusammenhang mit der wirksamen Unterzeichnung, Zustellung und Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Jede Partei hat auf eigene Kosten alle Gesetze, Vorschriften und sonstigen rechtlichen Anforderungen einzuhalten, die für sie und diese Vereinbarung gelten, einschließlich Urheberrechts-, Datenschutz- und Kommunikationsgesetze.

Zulässige Nutzung. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt jeglicher Veröffentlichungen, Daten oder Übertragungen unter Nutzung der Dienste oder jede andere Nutzung der Dienste durch den Kunden oder durch Personen oder Einrichtungen, denen der Kunde den Zugang zu den Diensten gestattet. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er: (a) die Dienste nicht in einer Weise nutzen wird, die: (i) durch Gesetze oder Vorschriften verboten ist oder die Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften erleichtert; oder (ii) die gleichartige Nutzung durch Dritte oder lizenzierte Materialien beeinträchtigt; (b) die Sicherheit von Vizito-Computerausrüstung oder -Programmen nicht verletzen oder manipulieren wird. Wenn Vizito begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde die Dienste für rechtswidrige oder störende Zwecke nutzt, kann Vizito die Dienste unverzüglich mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden aussetzen. Vizito kann die Vereinbarung gemäß Abschnitt 11 kündigen, wenn der Kunde die vorgenannten Standards der zulässigen Nutzung tatsächlich nicht einhält. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 3 DARGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN VON VIZITO ABGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN. VIZITO GIBT KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE DIENSTE, ZUGEHÖRIGE DIENSTE ODER SOFTWARE. VIZITO SCHLIESST HIERMIT AUSDRÜCKLICH JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER VERTRAGSERFÜLLUNG AUS. KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN VON VIZITO, SEINEN MITARBEITERN, LIZENZGEBERN ODER DERGLEICHEN BEGRÜNDEN EINE GEWÄHRLEISTUNG.

4. Haftungsbeschränkung

Unter Ausschluss der Haftung gemäß dem nachstehenden Abschnitt “KEINE RECHTSVERLETZUNG” HAFTEN VIZITO ODER ANDERE AN DER VERWALTUNG, VERTEILUNG ODER BEREITSTELLUNG DER DIENSTE BETEILIGTE PERSONEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER NICHTNUTZBARKEIT DER DIENSTE ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF UMSATZEINBUSSEN ODER ENTGANGENE GEWINNE, ODER SCHÄDEN, DIE DURCH FEHLER, AUSLASSUNGEN, UNTERBRECHUNGEN, LÖSCHUNG VON DATEIEN ODER E-MAILS, MÄNGEL, VIREN, VERZÖGERUNGEN BEI BETRIEB ODER ÜBERTRAGUNG, LEISTUNGSAUSFALL, DIEBSTAHL, ZERSTÖRUNG ODER UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF VIZITOS AUFZEICHNUNGEN, PROGRAMME ODER DIENSTE ENTSTEHEN, SELBST WENN EINE SOLCHE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IM FALLE EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DURCH VIZITO ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON VIZITO GEGENÜBER DEM KUNDEN NICHT DEN BETRAG, DEN DER KUNDE IM VORMONAT AN VIZITO GEZAHLT HAT. KEINE RECHTSVERLETZUNG: Vizito gewährleistet, dass das lizenzierte Material keine Patente, Marken, Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte Dritter verletzt oder einen Missbrauch oder eine widerrechtliche Aneignung eines Geschäftsgeheimnisses darstellt. Der Kunde hat Vizito unverzüglich schriftlich über jede bekannte Klage gegen den Kunden zu informieren, die auf der Behauptung beruht, dass die Nutzung von Materialien durch den Kunden ein Patent, eine Marke, ein Urheberrecht oder ein Recht Dritter verletzt oder einen Missbrauch oder eine widerrechtliche Aneignung eines Geschäftsgeheimnisses darstellt (“Rechtsverletzung”). Vizito wird den Kunden auf eigene Kosten gegen jede solche Klage verteidigen, schadlos halten und von jeglicher Haftung freistellen, vorausgesetzt, dass Vizito die alleinige Kontrolle über die Verteidigung einer solchen Klage, alle Verhandlungen und/oder deren Beilegung hat und der Kunde angemessen mit Vizito bei der Verteidigung zusammenarbeitet. Für den Fall, dass eine endgültige einstweilige Verfügung gegen die Nutzung der Dienste durch den Kunden aufgrund einer Rechtsverletzung erwirkt wird oder dem Kunden die Nutzung anderweitig untersagt wird, wird Vizito, soweit möglich und auf eigene Kosten, innerhalb von sechzig (60) Tagen entweder (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die rechtsverletzenden Dienste weiter zu nutzen, oder (b) die Dienste ersetzen oder so ändern, dass ihre Nutzung nicht mehr rechtsverletzend ist, wobei sie dieselbe Funktion erfüllen können. Wenn keine der beiden Optionen für Vizito verfügbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl diese Vereinbarung ohne Vertragsstrafe oder weitere Zahlung kündigen, abgesehen von der Zahlung der Gebühren für die Nutzung der Dienste vor der Kündigung.

5. Vertrauliche Informationen

Definition. Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet “Vertrauliche Informationen” Informationen einschließlich, ohne Einschränkung, aller Kundendaten, Computerprogramme, Codes, Algorithmen, Namen und Fachkenntnisse von Mitarbeitern und Beratern, Know-how, Formeln, Verfahren, Ideen, Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), Schaltpläne und andere technische, geschäftliche, finanzielle und Produktentwicklungspläne, Prognosen, Strategien und als “Vertraulich” gekennzeichnete Informationen oder, bei mündlicher Offenlegung, zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifizierte Informationen. Zusätzlich zu Vorstehendem umfassen Vertrauliche Informationen Software Dritter, die dem Kunden gegebenenfalls im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich zugehöriger Quell- oder Objektcodes, technischer Daten, Datenausgaben dieser Software, Dokumentation oder Korrespondenz im Eigentum des jeweiligen Lizenzgebers. Von den Vertraulichen Informationen ausgenommen sind Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden oder werden; (ii) der empfangenden Partei rechtmäßig ohne vertrauliche oder eigentumsrechtliche Beschränkung aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei bekannt waren oder werden; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Mitwirkung von Personen entwickelt werden, die Zugang zu den Vertraulichen Informationen hatten; (iv) von der offenlegenden Partei in einem schriftlichen, von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der offenlegenden Partei unterzeichneten Dokument zur uneingeschränkten Offenlegung freigegeben werden; und (v) die empfangende Partei gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, vorausgesetzt jedoch, dass die empfangende Partei vor einer solchen erzwungenen Offenlegung (a) den vertraulichen Charakter der Vertraulichen Informationen gegenüber dem die Offenlegung verlangenden Dritten geltend macht und (b) in vollem Umfang mit der offenlegenden Partei beim Schutz gegen eine solche Offenlegung und/oder bei der Erlangung einer Schutzanordnung zur Einschränkung des Umfangs der Offenlegung und/oder Nutzung der Vertraulichen Informationen zusammenarbeitet. Für den Fall, dass ein solcher Schutz gegen die Offenlegung nicht erreicht wird, ist die empfangende Partei berechtigt, die Vertraulichen Informationen offenzulegen, jedoch nur in dem Umfang, der zur Einhaltung der gesetzlichen Offenlegungspflicht erforderlich ist.

Geheimhaltung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von 2 Jahren danach verpflichtet sich jede Partei, alle Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt vertraulich zu behandeln, mit der sie ihre eigenen vergleichbaren vertraulichen Informationen schützt, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt, und diese Vertraulichen Informationen nur wie in dieser Vereinbarung gestattet zu nutzen. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur denjenigen Mitarbeitern offenzulegen: (a) die im Rahmen der zulässigen Nutzung dieser Informationen davon Kenntnis haben müssen; und (b) die über die in diesem Abschnitt 5 auferlegten Geheimhaltungs-/Nichtnutzungspflichten informiert sind. Beide Parteien werden die Maßnahmen ergreifen, die sie jeweils für angemessen erachten, um solche Geheimhaltungs-/Nichtnutzungspflichten umzusetzen und durchzusetzen.

Einstweiliger Rechtsschutz. Im Falle einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung der vorstehenden Vertraulichkeitsbestimmungen steht der nicht verletzenden Partei kein angemessener Rechtsbehelf zur Verfügung, und sie ist zu sofortigem einstweiligem und sonstigem billigem Rechtsschutz berechtigt, ohne Sicherheitsleistung und ohne den Nachweis eines tatsächlichen finanziellen Schadens.

6. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt von Mitteilungen, die er unter Nutzung der Dienste übermittelt, und hat Vizito von allen Haftungsansprüchen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizuhalten und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund des Inhalts solcher Mitteilungen ergeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste weiterzuverkaufen. Der Kunde darf die Dienste nur für rechtmäßige Zwecke nutzen. Soweit der Kunde es für erforderlich hält, hat er Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, die den Zugang zu den Diensten auf seine autorisierten Nutzer beschränken, und ein vom Dienst unabhängiges Verfahren zur Wiederherstellung verlorener oder veränderter Dateien, Daten oder Programme vorzuhalten. Der Kunde ist für die Benennung von Ansprechpartnern für die Kommunikation mit Vizito verantwortlich.

7. Lizenzen

Vizito gewährt dem Kunden eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit dieser Vereinbarung zur Nutzung aller von Vizito bereitgestellten Software und zugehörigen Dokumentation in Objektcodeform (“Lizenziertes Material”), die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, mit wirtschaftlich angemessenen Mitteln sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Nutzer des Lizenzierten Materials die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Maßnahmen wie Reverse Assembly oder Reverse Compilation zu ergreifen, um einen dem Lizenzierten Material entsprechenden Quellcode abzuleiten. Sämtliches dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Lizenzierte Material darf vom Kunden ausschließlich für interne Geschäftszwecke verwendet und weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder kopiert werden.

8. Kundendaten

Alle Daten sind Eigentum des Kunden und streng vertraulich zu behandeln. Vizito wird alle Kopien der Daten nach Beendigung der Vereinbarung, gleich ob mit oder ohne Verschulden, löschen und vernichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor der Löschung eine Sicherungskopie der Daten zu erhalten. Alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Lizenzierten Material sowie alle Urheberrechte, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte daran gehören ausschließlich Vizito. Jede Änderung an der Software, die vom Kunden direkt oder indirekt zur Erweiterung der bestehenden Funktionalitäten vorgenommen wird, wird Eigentum von Vizito, und alle Urheberrechte und sonstigen Rechte werden hiermit an Vizito abgetreten.

9. Leistungsgarantien für den Dienst

Vizito verpflichtet sich zu einer Betriebszeitgarantie von 99,9 % für seine Hosting-Dienste. Kunden können im Falle eines Dienstausfalls Gutschriften per E-Mail an support at vizito.be beantragen. Nach Erhalt solcher Anfragen verpflichtet sich Vizito, diese innerhalb von zehn (10) Werktagen zu bestätigen und den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen über die Genehmigung oder Ablehnung des Gutschriftenantrags zu informieren. Im Falle einer Genehmigung erfolgt die Gutschrift innerhalb von 30 Tagen ab dem Genehmigungsdatum.

Die Berechnung der Dauer eines Dienstausfalls basiert auf der kumulierten Zeit, in der die Störungsmeldungen des Kunden beim zuständigen Vizito-Kundenbetreuer offen sind. Dieser Zeitraum beginnt, wenn eine Störungsmeldung vom Vizito-Kundensupport eröffnet wird, und endet, wenn der Kunde vom Vizito-Kundensupport über die Wiederherstellung des Dienstes informiert wird.

Darüber hinaus bietet Vizito seinen Kunden im Interesse der Kundenzufriedenheit und Transparenz die Möglichkeit, ihr Abonnement zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung für die nicht genutzte Restlaufzeit ihres Abonnements zu erhalten, sofern die Leistungsgarantien nicht eingehalten werden.

Alle Gutschrift- und Rückerstattungsansprüche unterliegen der Prüfung und Verifizierung durch Vizito. Vizito behält sich das Recht vor, dieses eingeschränkte Garantieprogramm nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zu ändern, anzupassen oder zu beenden. Auf diese Weise bleibt Vizito der Bereitstellung eines zuverlässigen Dienstes verpflichtet und gewährleistet gleichzeitig eine klare und konsistente Kommunikation mit seinen Kunden.

10. Kontosicherheit

a. Sie sind für die Sicherheit Ihres Kontos und Passworts verantwortlich. Vizito haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Sicherheitsverpflichtung entstehen.

b. Sie erkennen an und verstehen, dass Sie für die Geheimhaltung Ihrer Vizito-Passwörter verantwortlich sind.

c. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie gegenüber Vizito allein für alle Aktivitäten verantwortlich sind, die unter Ihrem Konto stattfinden.

d. Wenn Sie Kenntnis von einer unbefugten Nutzung Ihres Passworts oder Ihres Kontos erlangen, verpflichten Sie sich, Vizito unverzüglich unter support at vizito.be zu benachrichtigen.

11. Kündigung

Wenn eine Partei eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung nicht erfüllt oder nicht einhält und die Nichterfüllung nach Benachrichtigung per E-Mail sieben (7) Tage lang nicht behoben wird, kann (1) die andere Partei diese Vereinbarung kündigen, oder (2) im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Gebühr durch den Kunden, Vizito nach eigenem Ermessen die Dienste mit oder ohne Vorankündigung kündigen oder aussetzen. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung sofort gekündigt werden, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, in ein Liquidations- oder Geschäftsbeendigungsverfahren involviert ist, einen Insolvenzantrag stellt, gegen sie ein Insolvenzantrag gestellt wird (sofern dieser nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Antragstellung abgewiesen wird), für zahlungsunfähig erklärt wird oder in eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger involviert ist. Der Kunde ist für die Zahlung aller im Rahmen einer gekündigten Vereinbarung bis zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung angefallenen Gebühren verantwortlich.

12. Allgemeine Bestimmungen und höhere Gewalt

a. Diese Vereinbarung, einschließlich aller hierin aufgenommenen Änderungen und Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und wird für die Parteien bindend, sobald sie vom Kunden akzeptiert wird. Keine Änderung, Kündigung oder kein Verzicht auf Bestimmungen dieser Vereinbarung ist für eine Partei bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von einem bevollmächtigten Vertreter der betreffenden Partei(en) unterzeichnet. Keine Bestimmung einer Bestellung oder eines anderen vom Kunden ausgestellten Dokuments, die darauf abzielt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern, abzuändern, zu modifizieren oder zu ergänzen, ist für Vizito bindend oder wirksam, sofern sie nicht von Vizito schriftlich angenommen wird. Es wird ferner ausdrücklich vereinbart und bestätigt, dass mangels gegenteiliger Erwartungen zwischen den Parteien kein Handelsbrauch, keine sonstige regelmäßige Praxis oder Geschäftsmethode innerhalb der Computersoftwarebranche, der Branche von Vizito oder zwischen den Parteien herangezogen werden kann, um die ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder Teile davon zu ändern, auszulegen, zu ergänzen oder in irgendeiner Weise abzuändern.

b. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird, und keine Partei hat das Recht, die Befugnis oder die Vollmacht, im Namen der anderen Partei eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung oder Pflicht zu begründen.

c. Das Lizenzierte Material darf nicht unter Verstoß gegen Exportbestimmungen einer anwendbaren Rechtsordnung exportiert oder reexportiert werden.

d. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vizito nicht ganz oder teilweise vom Kunden abgetreten, unterlizenziert oder übertragen werden. Jede versuchte Abtretung, Untervermietung oder Übertragung ist nichtig.

e. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

f. Keine Verzögerung oder Unterlassung von Vizito oder dem Kunden bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung und keine teilweise oder einmalige Ausübung eines solchen Rechts gilt für sich genommen als Verzicht auf dieses Recht oder andere Rechte aus dieser Vereinbarung. Ein Verzicht von Vizito oder dem Kunden auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf einen nachfolgenden oder anderen Verstoß.

g. Für den Fall, dass eine Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund von Naturkatastrophen, Terrorismus, Feuer, Explosion, Stromausfall, Erdbeben, Überschwemmung, Naturgewalten, Streik, Embargo, Arbeitskonflikten, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, höherer Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen von Beförderern oder Lieferanten, Handlungen von Regulierungs- oder Regierungsbehörden, Maßnahmen oder Erlassen von Regierungsstellen, Ausfall von Kommunikationsleitungen ohne Verschulden der betroffenen Partei oder anderen Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei (ein “Ereignis höherer Gewalt”) nicht erfüllen oder ihre Vorteile daraus nicht wahrnehmen kann, hat die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und alles Mögliche zu unternehmen, um die Leistung wieder aufzunehmen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung werden alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung unverzüglich ausgesetzt. Wenn die Dauer der Nichterfüllung sieben (7) Tage ab Erhalt der Mitteilung über das Ereignis höherer Gewalt überschreitet, kann die Partei, deren Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung gemäß Abschnitt 11 sofort kündigen.

h. Auf Anfrage von Vizito, höchstens einmal jährlich, hat der Kunde Vizito eine unterzeichnete Bescheinigung vorzulegen, die (i) bestätigt, dass das Lizenzierte Material gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung verwendet wird, und (ii) die Standorte auflistet, an denen das Lizenzierte Material verwendet wird.

i. Diese Vereinbarung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt und die zusammen ein einziges Dokument bilden.

j. Diese Vereinbarung unterliegt belgischem Recht und ist nach belgischem Recht auszulegen, das auf Verträge anwendbar ist, die in Belgien geschlossen und vollständig in Belgien zu erfüllen sind, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.

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